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Ausschreibung

Ausschreibung zum Havel-Cup 2012

Ausrichter:
Berliner Segler-Verein 1907 e.V. (BSV 07)
Am Grossen Wannsee 36, 14109 Berlin

Revier: Große Breite, Unterhavel

Klasse: Optimisten A

Termin: 12. und 13. Mai 2012

Meldung:
Die Meldung erfolgt online mit dem Meldeformular
auf der Website des BSV 07: www.bsv1907.de --> Online-Meldung
oder per e-mail an: havel-cup@bsv1907.de
unter Angabe mindestens
- des Namens und des Geburtsjahres des Seglers/der Seglerin,
- der Segelnummer (inkl. Länderkennung) und des Namens des Bootes, sowie
- der DSV-Nr. des Vereins.
Mit der Meldung wird der Haftungsausschluss, wie nachstehend, entsprechend dem Muster des DSV durch den Erziehungsberechtigten anerkannt.
Die Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.

Meldegebühr: 15,- EUR.
Die Gebühr ist bis zum Meldeschluss unter Angabe des Stichwortes "Havel-Cup 2012" sowie der Segelnummer zu zahlen an:
Berliner Segler-Verein 1907 e. V.
Kontonummer: 951959600
Bankleitzahl: 10070024 Deutsche Bank

Meldeschluss: 05. Mai 2012

Wettfahrten:
1. Start am 12.05.2011 um 11.00 Uhr.
Weitere Starts nach Bekanntgabe. Es sind vier Wettfahrten vorgesehen. Werden 4 Wettfahrten gesegelt, wird das schlechteste Ergebnis jedes Teilnehmers gestrichen
Letzte Startmöglichkeit am 13.05.2011 um 14.00 Uhr.
Eine Steuermannsbesprechung findet nicht statt.

Wettfahrtleiter:
Michael Ernst, BSV 1907 e. V.

Wettfahrtregeln und Segelanweisungen:
Wettfahrtregeln (WR) der ISAF, Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, Segelanweisungen für Berlin, jeweils neueste Ausgabe, Programm Klassenvorschriften der DODV Wertung Low Point System gem. WR Anhang A.

Preise:
Punktpreise für die ersten 10 und Erinnerungsgaben für alle Teilnehmer.

Segelanweisung:
Die Segelanweisung kann eine Woche vor Start online auf der Website des BSV 07 (www.bsv1907.de) eingesehen werden.

Preisverteilung:
Sonntag den 13.05.2012 ca. 2 Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt.

Liegeplätze:
Teilnehmerboote können auf dem Slip auf dem Vereinsgrundstück gelagert werden.


HAFTUNGSAUSSCHLUß

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen , Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Die Teilnehmer überlassen den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren für die sportliche und kommerzielle Auswertung entschädigungslos und dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern.